Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: [PLATZHALTER: Datum] · neonotu GmbH
Zwei Stellen sind offen: die zugesagte Verfügbarkeit in § 8 und die Haftungshöchstgrenze in § 10. Der vollständige Entwurf mit allen markierten Entscheidungen liegt in
dokumentation/recht/06-AGB.md. AGB sind der Teil, bei dem eine anwaltliche Prüfung am wenigsten verzichtbar ist — unwirksame Klauseln werden nicht durch eine mildere ersetzt, sondern entfallen ganz.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Timeforce" zwischen der neonotu GmbH, Edelsbergstraße 8, 80686 München (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Ergänzend gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag; für den Datenschutz geht er diesen Bedingungen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt Timeforce über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Der Kunde erhält eine eigene Instanz unter einer Subdomain von timeforce.app. Es wird keine Software zur dauerhaften Nutzung überlassen, sondern für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht über einen Webbrowser. Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln; wird eine für den Kunden wesentliche Funktion eingestellt, unterrichtet er mindestens drei Monate vorher, und der Kunde darf zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
§ 3 Kostenlose Testphase
Der Kunde kann Timeforce 14 Tage kostenlos testen. Zahlungsdaten sind dafür nicht erforderlich. Die Testphase endet automatisch; ein Vertrag entsteht nur, wenn der Kunde ausdrücklich einen Plan bucht. Wird kein Plan gebucht, wird der Zugang gesperrt und die Instanz samt Daten nach 30 Tagen gelöscht. Der Kunde wird vorher darauf hingewiesen und kann seine Daten bis dahin exportieren. Während der Testphase besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit nach § 8.
§ 4 Subdomain
Der Kunde wählt bei der Anmeldung eine Subdomain. Zulässig sind ausschließlich lateinische Buchstaben, Ziffern und Bindestriche; sie muss mit einem Buchstaben beginnen. Die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit, ein Anspruch auf eine bestimmte Subdomain besteht nicht. Der Anbieter darf eine Subdomain ablehnen oder nach vorheriger Unterrichtung ändern, wenn sie Rechte Dritter verletzt, irreführend ist oder den Anschein einer Verbindung zum Anbieter erweckt. Rechte über die Vertragslaufzeit hinaus entstehen nicht.
§ 5 Nutzungsgrenzen
Jeder Plan umfasst eine höchste Zahl gleichzeitig aktiver Nutzerkonten und ein Speichervolumen für Dokumente. Bei 80 und bei 95 Prozent einer Grenze wird der Administrator des Kunden in der Anwendung darauf hingewiesen, unter Angabe des noch verfügbaren Umfangs. Ist eine Grenze erreicht, können sich die Beschäftigten nicht mehr anmelden; der Administrator behält Zugang, um zusätzlichen Speicher zu buchen, in einen höheren Plan zu wechseln oder Konten zu deaktivieren. Vorhandene Daten bleiben unverändert erhalten. Zusätzlicher Speicher ist jederzeit buchbar; für eine höhere Nutzerzahl ist ein Plan-Wechsel erforderlich.
§ 6 Preise und Zahlung
Es gelten die Preise des gebuchten Plans. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt nach Wahl des Kunden monatlich oder jährlich im Voraus; bei jährlicher Zahlweise entspricht der Jahrespreis zehn Monatsbeiträgen. Zahlungsarten sind Überweisung, Zahlung auf Rechnung sowie Zahlung über den Dienstleister Mollie. Zahlungsverzug: Fünf Tage vor Fälligkeit erhält der Kunde eine Erinnerung, am Fälligkeitstag einen Hinweis auf die bevorstehende Sperre, fünf Tage nach Fälligkeit wird der Zugang für alle Nutzer gesperrt. Die Daten bleiben dabei erhalten; die Entsperrung erfolgt nach Zahlungseingang durch den Anbieter.
§ 7 Pflichten des Kunden
Der Kunde nutzt Timeforce nur im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere des Arbeits-, Datenschutz- und Mitbestimmungsrechts. Die Einführung einer Zeiterfassung kann der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen; dafür ist der Kunde verantwortlich. Er verwaltet die Zugänge seiner Nutzer selbst, vergibt Berechtigungen nach Erforderlichkeit und entzieht Zugänge ausscheidender Beschäftigter unverzüglich. Der Anbieter empfiehlt die Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle Konten mit administrativen Rechten. Der Kunde versucht nicht, auf Daten anderer Kunden zuzugreifen oder Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen; Sicherheitsuntersuchungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung zulässig.
§ 8 Verfügbarkeit
Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von [PLATZHALTER: 99,0] Prozent im Kalendermonat. Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters sowie Störungen, die der Kunde verursacht hat. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der Zeit von 8 bis 18 Uhr an Werktagen durchgeführt; sicherheitsrelevante Änderungen dürfen jederzeit erfolgen.
§ 9 Laufzeit und Datenrückgabe
Der Vertrag läuft je nach Zahlweise einen Monat oder ein Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Ablauf des Vertrags alle Unterlagen zu exportieren, die er nach Handels-, Steuer- oder Sozialrecht aufbewahren muss — insbesondere Lohnnachweise, buchungsrelevante Belege und Arbeitszeitaufzeichnungen. Der Anbieter weist im Kündigungsvorgang darauf hin und stellt einen vollständigen Export bereit, der nach Vertragsende 30 Tage abrufbar bleibt. Danach werden Daten und Dateien endgültig gelöscht. Die Daten des Kunden bleiben dessen Eigentum; der Anbieter nutzt sie nicht zu eigenen Zwecken, insbesondere nicht zum Training von Software oder Modellen.
§ 10 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. [PLATZHALTER: Haftungshöchstgrenze]. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung durch den Kunden entstanden wäre. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Änderungen bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.